Abgeschickt von Peter Theisz am 11 Maerz, 2008 um 15:15:51
Ein Handelsvertreter "kauft" seinen Kundenbestand. Nach 7 Jahren löst die Firma fristgerecht den Vertrag ohne ein vorliegendes Verschulden. Gemäß § 89 HGB beträgt die Abfindung, die der Handelsvertreter zu erhalten hat, den Durchschnitt aus den Provisionen der letzten 5 Jahre.
Kann die Firma trotz "verkauftem" Kundenbestand die Abfindung kürzen, wenn ein Schwund beim Kundenbestand vorliegt???