Abgeschickt von K.Randel am 19 Maerz, 2005 um 15:03:41:
Als Nichtkaufmann (kleiner ebay-Shop)ist man ja nicht verpflichtet, wohl aber berechtigt, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Sofern ich von dieser Möglichkeit der Eintragung Gebrauch machen, erlange ich also mit dieser Eintragung die Kaufmannseigenschaft. So unterliege ich also vom Augenblick der Eintragung an den Regeln des HGB. Nur sind dies so viele, dass ich mir garnicht sicher bin, ob das nur Vorteile hat. Was meint Ihr?