Abgeschickt von jura0810 am 25 August, 2008 um 16:56:26
Hallo,
inwiefern können Kaufleute beim Abschluss von Kaufverträgen untereinander die Gewährleistung ausschließen? Es soll sich um reine Handelsgeschäfte handeln, d.h. die Ware soll nicht an Verbraucher verkauft werden. Kann ein solcher Gewährleistungsauschluss in AGB erfolgen? Inwiefern kann die Gewährleistung auf den Vorlieferanten abgewälzt werden?
Danke für Eure Antworten!