Abgeschickt von Justizia am 16 November, 2008 um 17:52:33
Antwort auf: Gewährleistung bei importierter Ware von Kläym am 08 Oktober, 2008 um 15:26:51:
: 1. In welchem Umfang und für welchen Zeitraum muss ich Gewährleistung anbieten?
Für Sie gelten vorbehaltlich einer vertraglichen Sondervereinbarung mit Ihren Kunden, die Vorschriften des BGB.
: 2. Ganz wichtig: Wenn sich der Kunde mit einem der Sportgeräte verletzt, kann ich dafür in die Haftung genommen werden?
Grundsätzlich wird sich der Kunde an Sie wenden, grundsätzlich haften Sie auch. Natürlich kann in einem gewissen Rahmen ein Haftungsausschluss vertraglich vereinbart werden. Eventuell können Sie beim Hersteller Regress nehmen.
: 3. Kann ich gegenüber dem Lieferanten aus den USA auch Gewährleistung verlangen?
Das kommt auf Ihren Vertrag mit dem Hersteller an. Ohne genaue Infos kann man nichts sagen, da noch nicht mal klar ist, ob Sie eine Rechtswahlklausel getroffen haben udn damit ein anwendbares Recht.
Ich würde Ihnen raten zu einem Anwalt zu gehen, der auf dem Gebiet des Interanationalen Rechts tätig ist.
: Ich freue mich auf Eure Antworten und bin sehr gespannt. Großartig, dass es Foren wie diese gibt!