Abgeschickt von justizia am 16 November, 2008 um 17:55:58
Antwort auf: Gültigkeit Sendebericht Telefax von Henryk Hahn am 29 August, 2008 um 16:22:05:
: Genügt nun bereits der Sendebericht des Faxgerätes um den Handel gerichtgültig zu beweise?
Der Sendebericht sagt nur, das ein Dokument zu einer bestimmten Zeit an eine bestimmte Nummer geschickt wurde. Wenn er nicht derart ist, dass das gesendete Objekt im Kleinformat angezeigt wird, sagt der Sendebericht nicht mehr aus. Er ist quasi ein Indiz. Je nach dem, was sonst noch vorgetragen werden kann, genügt das Indiz dem Richter oder nicht.