Abgeschickt von Ralf Drescher am 25 November, 2008 um 09:46:21
Hallo,
ich möchte gerne in Erfahrung bringen, wer die Folgekosten zu tragen hat, die aus Reklamationen entstehen. Z.B. verarbeitet der Industriebetrieb gewisse Teile, die eingekauft wurden, ohne diese gründlichst beim Wareneingang zu kontrollieren.
Kommt es beim Endkunden zur Rekl. bzgl. dieser Einbauteile, dann fallen automatsich Folgekosten an (Reisekosten, Monteurkosten etc.). Wer hat diese zu zahlen ? Der Produzent des Endartikels ? Oder der Zulieferer ? Wie verhält es sich bei EU Zulieferern und Nicht EU Zulieferern ? Mir geht es nicht um Kulanzfälle oder um vorvertragliche Absprachen mit den Zulieferern. Am besten wäre es, wenn mir jemand Gerichtsurteile zu diesem Thema anzeigen kann oder Gesetzestexte, die dieses Thema ausführlich regeln. Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Hilfe ! Gruss