Weitergabe der Garantie


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Abgeschickt von Ben am 31 Mai, 2005 um 18:02:17:

Hallo,

ich hab in letzter Zeit öfter bei Ebay, dass bei von mir versteigerten
Handys die Garantie "weitergegeben" wurde.
Ich frage mich nur, ob das rechtlich überhaupt möglich ist. Denn der
Drittkäufer ist doch nicht mein Vertragspartner oder der Mobilfunkfirma bzw. des
Handyherstellers geworden.
Können die Garantie- und Gewährleistungsansprüche ohne weiteres an
Dritte abgetreten werden? Ich denke nicht, oder?

Gruss,

Ben



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