Abgeschickt von Toph am 29 Maerz, 2006 um 11:52:16:
Antwort auf: Zurückweisung beim Kommissionsvertrag von Tony M. am 22 Maerz, 2006 um 15:13:02:
§ 386
(1) Hat der Kommissionär unter dem ihm gesetzten Preise verkauft oder hat er den ihm für den Einkauf gesetzten Preis überschritten, so muß der Kommittent, falls er das Geschäft als nicht für seine Rechnung abgeschlossen zurückweisen will, dies unverzüglich auf die Anzeige von der Ausführung des Geschäfts erklären; anderenfalls gilt die Abweichung von der Preisbestimmung als genehmigt.
das Geschäft gilt also dann als nicht für seine Rechnung abgeschlossen wenn unverzüglich zurückweisen
: Wird ein Kommissionsvertrag mit der Zurückweisung des Ausführungsgeschäfts durch den Kommittenten wegen Verstoßes gegen das gesetzte Preislimit i.S.v. § 386 HGB unwirksam?