Abgeschickt von Hans am 06 Juli, 2006 um 12:20:38
Ist es zulässig, daß ein Vetragshändler eines großes Unternehmens nur eine Gutschrift ausstellt, die bei einem möglichen Neueinkauf des Kunden verrechnet wird? Dieses große Unternehmen akzeptiert einen Kulanzantrag zum Beispiel einer defekten Batterie (sie ist schon zwei Jahre alt anstatt ein Jahr). Es wird eine neue Batterie beim Vetragshändler gekauft und bar bezahlt. Eine Rücküberweisung des Betrags wird seitens des Vetragshändler ausgeschlossen. Weiß da jemand Rat?