Abgeschickt von Kai Schadbach am 10 Juli, 2006 um 10:27:58
Antwort auf: Gutschrift für Garantieleistung nur zur Verrechnung bei Neueinkauf? von Hans am 06 Juli, 2006 um 12:20:38:
: Ist es zulässig, daß ein Vetragshändler eines großes Unternehmens nur eine Gutschrift ausstellt, die bei einem möglichen Neueinkauf des Kunden verrechnet wird? Dieses große Unternehmen akzeptiert einen Kulanzantrag zum Beispiel einer defekten Batterie (sie ist schon zwei Jahre alt anstatt ein Jahr). Es wird eine neue Batterie beim Vetragshändler gekauft und bar bezahlt. Eine Rücküberweisung des Betrags wird seitens des Vetragshändler ausgeschlossen. Weiß da jemand Rat?
1. Wann genau gekauft?
2. Ist die Batterie mangelhaft?
3. Haben Sie über Internet o.ä. (Fernabsatzwege) gekauft?
4. Gab es AGBs des "Vertragshändlers", die Ihnen zur Kenntnis gegeben wurden (wenn Sie außer bei Fernabsatz als Unternehmer gekauft haben, genügt der Verweis auf die AGBs)?
5. Sind Sie Verbraucher?
Je nach Antworten, die für das Ergebnis notwendig sind, könnten dafür noch weitere Sachverhaltsfragen erforderlich sein.
Viele Grüße,
Kai Schadbach