Re: Gutschrift für Garantieleistung nur zur Verrechnung bei Neueinkauf?


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Abgeschickt von Hans am 10 Juli, 2006 um 12:32:45

Antwort auf: Re: Gutschrift für Garantieleistung nur zur Verrechnung bei Neueinkauf? von Kai Schadbach am 10 Juli, 2006 um 10:27:58:

Hallo und danke für die Antwort,
die defekte Batterie war in einem Motorrad verbaut, Ez April/2004.Sie wies lt. Diagnosegerät einen defekt aus (trotz sachgemäßer Behandlung) den der Händler an das Werk weiterreichte, also war sie mangelhaft. Das war im April 2006. Das Werk stimmte dem Kulanzantrag zu. Die neue (Ersatz)Batterie wurde im dortigen Ladengeschäft gekauft und bar bezahlt.(April 2006) Ich bin Endverbraucher. Die AGBs hängen soweit ich mich erinnern kann, im Laden aus, habe sie aber, ehrlich gesagt nicht durchgelesen.
Hoffe ich habe alle Fragen richtig verstanden.
Viele Grüße
Hans




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