durch Factoringunternehmen vorfinanzierte Provision


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Abgeschickt von Heiner am 19 Juli, 2006 um 15:33:32:

Hallo , ich bin als selbstständiger Handelsvertreter bei einem Vertriebsunternehmen für private Altersvorsorge tätig.
Die offen ausgewiesene Vermittlungsgebühr wird vom Kunden per seperater Vermittlungsgebührenvereinbarung über 60 Monate ratierlich bezahlt.
Die Factoringgesellschaft übernimmt die Gesamtforderung an den Kunden und zahlt diese nicht ratierlich , sondern als Einmalbetrag an den Vermittler aus.
Dies bedeutet für den Vermittler , dass er ein Darlehen erhält , denn der Kunde könnte den Vertrag auch vorzeitig stornieren , dass heißt, das in diesem Falle die restliche Vermittlungsgebühr dem Vermittler ratierlich abverlangt wird. Die Frage wäre nun, wann ist dem Vermittler die komplette Provision ( Darlehen) zugeflossen ?
Stimmt es , dass die erhaltene Provision unter der Maßgabe der periodengerechten Erfassung von Einnahmen beim Finanzamt immer nur zu einem 60stel zu versteuern ist ?

Grüße Heiner



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