Abgeschickt von Kai Schadbach am 31 Juli, 2006 um 12:19:19
Antwort auf: vertraglicher ausschluss des widerrufsrechts? von Anna am 20 Juli, 2006 um 11:36:13:
: ist dies unter kaufleuten möglich? oder gilt beispielsweise § 312 BGB wenn ein Unternehmer einen anderen in seinem geschäftslokal aufsucht?
: existiert eine spezielle norm, die kaufleuten einem dem verbraucher dienenden schutz verweigert?
Hallo!
Der Ausschluss des Widerrufsrechts bei § 312 BGB ist nicht möglich (siehe § 312f BGB). § 312 BGB ist allerdings nicht anwendbar, wenn Sie es nicht mit einem Verbraucher (siehe Legaldefinition des § 13 BGB), sondern mit einem Unternehmer (siehe Legaldefinition des § 14 BGB) zu tun haben. Dabei ist es nicht (alleine) maßgeblich, ob Sie Ihren potentiellen Vertragspartner "in seinem Geschäftslokal" antreffen, sondern Ihr Vertragspartner dabei "... in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt." Damit wird auch der Unternehmer davor geschützt, in seinem Geschäftslokal mit Sachen überrumpelt zu werden, die er eher aus seiner Privatsphäre (wie ein Verbraucher) kennt. Denn nur im Rahmen seiner kaufmännisch qualifizierten Tätigkeit kennt er sich gut aus, ist also nicht schutzbedürftig und der Rechtsverkehr hat auch ein Interesse an einen möglichst zügigen und flüssigen Geschäftsverkehr.
Übrigens besteht diese Differenzierung zwischen Verbraucher und Unternehmer nicht immer. Beispielsweise ist auch der Unternehmer nach § 312e BGB im elektronischen Geschäftsverkehr geschützt, weil diese Norm lediglich an das allgemeine Tatbestandsmerkmal "Kunde" anknüpft.
Freundliche Grüße
Kai Schadbach