Abgeschickt von Kai Gutschmidt am 17 September, 2006 um 13:18:03
Wenn der Liquidator einer GmbH nach Veräußerung eines aus der Konkursmasse freigegebenen Wirtschaftsgutes versterben würde, wer müsste denn für evtl. Gegenansprüche auf dieses Wirtschaftsgut haften, da ja die GmbH qua Anschlusskonkursverfahren aufgelöst ist?