Re: Abtretung von Gewährleistungsansprüchen


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.handelsrecht.de ]

Abgeschickt von MTr am 20 September, 2006 um 11:33:18:

Antwort auf: Abtretung von Gewährleistungsansprüchen von NK am 14 September, 2006 um 14:14:49:

: Hallo,

: ich habe folgendes Problem:

: wir haben ein Gebrauchtfahrzeug verkauft mit einer gesetz. Gewährleistungsfrist von 12 Monaten. Der Käufer hat das Fahrzeug innerhalb der Frist weiterverkauft an einen Privatmann. Nun will dieser gerne Gewährleistungsansprüche gegen uns geltend machen und beruft sich darauf der Verkäufer hätte die Ansprüche an ihn abgetreten. Ist das denn möglich ohne unsere Zustimmung?

Ja . Sie hätten aber etwas anderes per AGB vereinbaren können. Oder war der erste Käufer Händler ?
Beliebte AGB-Klausel:
Die Gewährleistung gilt nur zugunsten des Erstkäufers, die Abtretung oder Verpfändung von Gewährleistungsansprüche ist ausgeschlossen.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.handelsrecht.de ]