Abgeschickt von Jürgen am 04 Oktober, 2006 um 11:57:40:
Antwort auf: Anspruch auf Rücknahme bei wirtschaftl Totalschaden von NK am 27 September, 2006 um 18:02:30:
: Guten Tag,
: hat ein Käufer Anspruch auf Rücknahme eines Gebrauchtfahrzeuges, dass er gekauft hat wie gesehen (lt. Vertrag), wenn sich lt. Aussage der Versicherung herausstellt, dass das Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden ist?
Wenn der Verkäufer die Unfallfreiheit fälschlicherweise garantiert hat oder wenn er Sie arglistig getäuscht hat, dann können Sie vom Vertrag zurücktreten.
Was hat die Frage aber mit Handelsrecht am Hut?