Re: Vertragsabschluss


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Abgeschickt von Kai Schadbach am 27 August, 2007 um 23:27:32

Antwort auf: Vertragsabschluss von Thomas Bosch am 21 Mai, 2007 um 21:25:02:

Hallo Herr Bosch,

wenn man in der (schriftlichen) Bestellung ein Angebot sieht, muss der Lieferant erst das Angebot grundsätzlich annehmen, damit ein Vertrag zwischen Beiden zustande kommt, es sei denn der Hintergrund Ihres Falles liegt anders, so dass ausnahmsweise das Schweigen als Annahme zu sehen ist (vgl. z.B. § 151 BGB).

Freundliche Grüße
Kai Schadbach
Schadbach Rechtsanwälte

: Wann kommt zwischen zwei Geschäftsmännern ein Kaufvertrag zustande.
: Konkreter Fall:
: Gilt eine Bestellung als getätigt, wenn der Lieferant eine gewisse Zeit nicht widerspricht, oder muss er die Bestellung schriftlich bestätigen?





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