Abgeschickt von Simon Fischer am 04 Januar, 2005 um 12:43:52
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Juni ersteigerte ich bei einem ebay - HÄNDLER einen Mp3 Player. Ich bekahm einen Garantieschein und die Gewährleistung dazu. Vor etwa 5 Wochen ging der Player kaputt. Man bestätigte mir, das Gerät so schnell wie möglich auszutauschen. Als sich nach 3 Wochen immernoch kein Player blicken ließ, fragte ich erneut an, ob man mir nicht einfach mein Geld von 57,40 zurück überweisen könne. Einige Tage später bekahm ich einen Anruf: Der MP3 Player sei nicht mehr lieferbar und kann nicht ausgetauscht werden. Man bot mir an, den gezahlten betrag in Höhe von 57,40 - 33,00( Benutzungsgebühr)-5 Euro ( Bearbeitungsgebühr) zurück zu überweisen.
Habe ich nicht das Recht auf einen neuen Player, oder zumindest das Geld?
Im geschäft würde ich schließlich auch ein Austauschgerät erhalten ( falls dies nicht möglich, den vollen Kaufpreis).
Wenn mir jemand dies bezüglich information erteilen könnte, wäre ich sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
Simon Fischer