Stornierung einer fertiggestellten Sondermaschine


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Abgeschickt von kiwood@web.deKintzi am 21 Januar, 2008 um 15:03:20

Hallo
wir haben eine Sondermaschine vermittelt die Kundenspezifisch umgebaut wurde. Kurz vor Auslieferung will der Kunde die MAschine nicht mehr abnehmen.
( Leistungen und Funktion sind im Vertrag beschrieben und vom Kunden unterzeichnet)
a) Rechtsgrundlage?
b) Welche Summe (40% Sonder) muß der Kunde bezahlen oder muss er Sie komplett abnehmen und vollständig bezahlen?
Wie ist die Vorgehensweise? Kunde weigert sich diese Maschine abzunehmen und zu bezahlen.
Kann dier Bankbürgschaft für die Anzahlung gesperrt werden?
Für Info wäre ich sehr dankbar.



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