Abgeschickt von Kai Schadbach am 10 Februar, 2008 um 14:54:55
Antwort auf: Beteiligung an einer GmbH von Schorse am 11 Dezember, 2007 um 13:29:05:
Diese sehr guten Fragen zu beantworten, würde den Rahmen hier sprengen. Hierzu empfehle ich Ihnen dringend, einen auf das Gesellschaftsrecht spezialisierten RA (idealerweise mit arbeitsrechtliher Zusatzkompetenz) aufzusuchen, v.a., seit der BGH mit Urteilen vom 19. 9. 2005, Az. II ZR 173/04 (sog. Managermodell) und II ZR 342/03 (sog. Mitarbeitermodell) Hinauskündigungsklausel, d.h. die zwangsweise Einziehung der Kapitalbeteiligung der "Führungskraft" zugelassen hat. Überdies kann ich Ihnen zu diesen Fragen solange keine Antwort geben, so lange ich nicht weiß, um welche GmbH es dabei geht. Auch wenn es unwahrscheinlichen ist, dass es einer der ca. 100 GmbHs (aus mehr als 1 Mio. in Deutschland), die ich berate, würde ich sog. Parteiverrat begehen. Spätestens mit der Nennung der konkreten GmbH dürfte die Korrespondenz in diesem öffentlichen Forum für Sie /Ihren Berater unmöglich sein. Dafür ist Ihre Sache einfach zu wichtig und sensitiv. Daher der Rat, vertraulich einen Gesellschaftsrechtler aufzusuchen.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen nur bis hierher, also nicht sehr weit, helfen konnte.
Beste Grüße
Kai Schadbach
: Guten Tag zusammen,
: wende mich mit folgender Frage an das Forum:
: Was gibt es bei der Kapitalbeteiligung einer Führungskraft an einer bestehenden GmbH zu beachten? Wie läßt sich so etwas realisieren, wo liegen evtl. Stolperfallen - insbesondere, wenn die Beteiligung als "Gehaltsbonus" zu verstehen ist. Insbesondere die Seite des Beteiligten ist von Interesse.
: Danke für Antworten im Voraus.
: Gruß,
: Schorse